Telefonsprechstunden: Psychotherapeuten mit Kassensitz müssen Telefonzeiten anbieten

Psychotherapeuten sind telefonisch oft schwer zu erreichen. Psychotherapeuten, die einen Kassensitz haben, müssen jedoch Telefonzeiten festlegen, zu denen sie erreichbar sind – bei einem ganzen Kassensitz sind dies 200 Minuten pro Woche, bei einem halten 100 Minuten pro Woche. So steht es in §1 Abschnitt 8 der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geschrieben:

„Insgesamt ist bei einem vollen Versorgungsauftrag eine telefonische persönliche Erreichbarkeit durch die Therapeutin oder den Therapeuten oder das Praxispersonal von 200 Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten sicherzustellen. Entsprechend gelten 100 Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten bei einem hälftigen Versorgungsauftrag. Die Therapeutin oder der Therapeut teilt die Erreichbarkeit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Information der Patientinnen oder Patienten mit.“

 

Aktuelle Version der Psychotherapie-Richtlinie, in Kraft getreten am 16.02.2017, anzuwenden ab dem 01.04.2017
http://www.kbv.de/media/sp/2016_06_16_PT_RL_2016_11_24_2017_02_16_neu.pdf

Die Ärztekammer Nordrhein schreibt:

„Psychotherapeuten müssen organisieren, dass ihre Praxis vor allem für eine Terminkoordination telefonisch erreichbar ist, und zwar
200 Minuten/Woche bei vollem Versorgungsauftrag,
100 Minuten/Woche bei hälftigem Versorgungsauftrag.
Therapeuten müssen der KV mitteilen, zu welchen Zeiten sie die Erreichbarkeit anbieten …
Die Zeiten sollten auch auf dem Anrufbeantworter der Praxis angegeben werden.
Die Krankenkassen erhalten diese Zeiten von der KV, um ihre Versicherten zu informieren.

Wie Therapeuten die telefonische Erreichbarkeit organisieren, ist ihnen freigestellt. So kann ein Praxismitarbeiter den Dienst übernehmen oder das Telefon umgeleitet werden. Entscheidend ist, dass jemand den Anruf persönlich entgegennimmt.“
Quelle: https://www.kvno.de/60neues/2017/17_04_psychotherapie-richtlinie/index.html

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