Telefonsprechstunden: Psychotherapeuten mit Kassensitz müssen Telefonzeiten anbieten
Psychotherapeuten sind telefonisch oft schwer zu erreichen. Psychotherapeuten, die einen Kassensitz haben, müssen jedoch Telefonzeiten festlegen, zu denen sie erreichbar sind – bei einem ganzen Kassensitz sind dies 200 Minuten pro Woche, bei einem halten 100 Minuten pro Woche. So steht es in §1 Abschnitt 8 der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geschrieben:
Aktuelle Version der Psychotherapie-Richtlinie, in Kraft getreten am 16.02.2017, anzuwenden ab dem 01.04.2017
http://www.kbv.de/media/sp/2016_06_16_PT_RL_2016_11_24_2017_02_16_neu.pdf
Die Ärztekammer Nordrhein schreibt:
„Psychotherapeuten müssen organisieren, dass ihre Praxis vor allem für eine Terminkoordination telefonisch erreichbar ist, und zwar
200 Minuten/Woche bei vollem Versorgungsauftrag,
100 Minuten/Woche bei hälftigem Versorgungsauftrag.
Therapeuten müssen der KV mitteilen, zu welchen Zeiten sie die Erreichbarkeit anbieten …
Die Zeiten sollten auch auf dem Anrufbeantworter der Praxis angegeben werden.
Die Krankenkassen erhalten diese Zeiten von der KV, um ihre Versicherten zu informieren.
Wie Therapeuten die telefonische Erreichbarkeit organisieren, ist ihnen freigestellt. So kann ein Praxismitarbeiter den Dienst übernehmen oder das Telefon umgeleitet werden. Entscheidend ist, dass jemand den Anruf persönlich entgegennimmt.“
Quelle: https://www.kvno.de/60neues/2017/17_04_psychotherapie-richtlinie/index.html