„Seelische Krankheit“ nach §2 der Psychotherapie-Richtlinie

In §2 der Psychotherapie-Richtlinie (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20/) wird definiert, was eine "seelische Krankheit" ist: "(1) In dieser Richtlinie wird seelische Krankheit verstanden als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erleb...

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder sichtbar.

Jetzt Mitglied werden