Die Rätsel des Arztseins: Lebenslange Arztnummer LANR

Ein bisschen ist es wie in der Sendung mit der Maus: Manchmal tun sich grundlegende Fragen auf. Da wurde mir als Fachärztin für Arbeitsmedizin (mit Zusatztitel „Psychotherapie“) immer gesagt: „Arbeitsmediziner zählen in Nordrhein-Westfalen nicht zur Unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) [Anmerkung: Seit 2018 nun doch]. Daher gibt es für Sie auch keine lebenslange Arztnummer.“ Einen Eintrag ins Arztregister übrigens auch nicht. Trotz der vermeintlichen Patientenferne des Arbeitsmediziners flattert mir jetzt ein Brief ins Haus. Ich werde verpflichtet, am organisierten Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein teilzunehmen. Und schwups, ist man dann doch nicht mehr so patientenfern. Und: Es gibt sogar eine Arztnummer. Da frag ich doch gleich mal nach.

„Seit dem 1.4.2017 lautet Ihre Lebenslange Arztnummer (LANR)“: [siebenstellige Zahl plus zwei unterstrichene Zahlen].“ Ich rufe bei der KV an und frage, ob diese Nummer nun wirklich mir gehört. So halb, lautete die Antwort. „Die ersten sieben Ziffern bleiben Ihre, wenn Sie noch einen Facharzttitel erwerben. Nur die letzten beiden Ziffern zeigen an, dass die Arztnummer zum Notfalldienst der KV gehört.“ Die letzten beiden Ziffern geben immer den Fachbereich an, z.B. steht die „01“ für Allgemeinmedizin. So ist das also.

Das war KV-isch.

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