Kurzzeittherapie seit April 2017: KZT 1 und KZT 2

Seit April 2017 können die Kurzzeittherapien 1 (KZT 1) und 2 (KZT 2) beantragt werden. KZT 1 = bis zu 12 Stunden Einzeltherapie à 50 Minuten. KZT 2 = ebenfalls bis zu 12 Sitzungen Einzeltherapie à 50 Minuten. Beide Therapien müssen bei der Krankenkasse b...

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