
Ich habe mich nach vielen Jahren der Inaktivität wieder aufgemacht, Fachärztin für Psychosomatische Medizin zu werden. Mein Jahr Innere Medizin habe ich 1998 absolviert, aber ich hätte nie gedacht, dass es verfallen könnte – bis ich das hier las: „Wurde die Weiterbildung mehr als zehn Jahre unterbrochen, können die bereits absolvierten Weiterbildungsabschnitte grundsätzlich nicht mehr angerechnet werden.“ (Ärztekammer Baden-Württemberg, FAQ, 1.14). Ich fiel aus allen Wolken.
Ich fragte bei der Ärzteammer (Nordrhein) nach – da ich Fachärztin für Arbeitsmedizin bin und die Innere Medizin auch ein Teil dieser Facharztweiterbildung war, wird mir die Weiterbildungszeit „Innere Medizin“ anerkannt, obwohl sie über 10 Jahre zurückliegt. Ist der Weiterbildungsabschnitt also Teil einer Facharztweiterbildung, die man bereits abgeschlossen hat, darf der Abschnitt auch älter als 10 Jahre sein.
Weiterbildungsabschnitte, die älter als 10 Jahre sind, verfallen – es sei denn, sie sind Teil einer bereits abgeschlossenen Facharztweiterbildung. Ansonsten ist es genau wie bei einem Erste-Hilfe-Kurs. Dennoch: Nachfragen für den eigenen speziellen Fall lohnt sich. Und: Das Abitur bleibt gültig, das muss man nicht nochmal neu machen.
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Melande meint
Ist es nicht manchmal im Leben seltsam (nach meiner Erfahrung, bin 66 Jahre), wie quasi ZUFALLSEFFEKTE einen auf eine neue oder eine zusätzliche Spur bringen?
Ohne die genauen Umstände/Ihre genaue Situation zu kennen, freue ich mich mit!
Herzliche Grüße!
Melande