Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft, die ich als Psychotherapie-Praxis nutze. Eine Psychotherapie-Praxis ist kein Gewerbe. Zwar habe ich die Wohnung erst nach Absprache mit den Nachbarn gekauft, doch nötig ist das nicht: Wenn man nicht mehr als 40 Stunden pro Woche als Psychotherapeut arbeitet, müssen die Mit-Eigentümer auf der Eigentümerversammlung nicht darüber abstimmen, ob sie damit einverstanden sind.
„Nicht verweigern können die Miteigentümer ihre Zustimmung dagegen dann, wenn zum Beispiel ein freier Beruf ausgeübt werden soll und dies für die übrigen Eigentümer keine größeren als die üblicherweise von einer Wohnung ausgehenden Störungen verursacht.“
Ein Gewerbe darf die Miteigentümer nicht stören
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/ein-gewerbe-darf-die-miteigentuemer-nicht-stoeren/850922.html
Tagesspiegel, 19.5.2007
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