Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschreibt, welche Informationen der Psychotherapeut in einem Verängerungsantrag (= Fortführungsantrag) geben soll.
- 1. Darstellung des bisherigen Behandlungsverlaufs seit dem letzten Bericht, der Veränderung der Symptomatik und des Behandlungsergebnisses in Bezug auf die Erreichung bzw. Nichterreichung der Therapieziele: bei Kindern und Jugendlichen auch bezüglich der begleitenden Behandlung der Bezugspersonen.
- 2. Aktuelle Diagnosen gemäß ICD-10 und aktueller psychischer Befund, weitere Ergebnisse psychodiagnostischer Testverfahren.
- 3. Begründung der Notwendigkeit der Fortführung der Behandlung, weitere Therapieplanung, geänderte/erweiterte Behandlungsziele, geänderte Behandlungsmethoden und -techniken, Prognose, Planung des Therapieabschlusses, ggf. weiterführende Maßnahmen nach Ende der Therapie.
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