Psychotherapien werden bei den gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Kontingenten beantragt: z.B. 2-4 Sitzungen Probatorik, Kurzzeittherapie (KZT) I: 12 Sitzungen, KZT II: 12 Sitzungen, tiefenpsychologische Langzeittherapie: 60 Stunden im ersten Schritt, bis 100 Stunden im zweiten Schritt, psychoanalytische Therapie: 160 Stunden im ersten Schritt, bis 300 Stunden im zweiten Schritt. Bei privaten Krankenkassen gibt es diese Staffelungen meistens nicht: Dort beantragt man die Anzahl von Stunden, die nach eigener Einschätzung notwendig sind. Am besten ist es, sich mit den privaten Krankenkassen in Verbindung zu setzen.(Text & Bild: © Dunja Voos)
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Dieser Beitrag wurde erstmals verfasst am 11.7.2017
Aktualisiert am 7.11.2018
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