Antragsschritte bei analytischer Psychotherapie (AP)

Analytische Psychotherapien können in zwei Schritten beantragt werden: 160 Sitzungen im ersten Schritt und weitere 140 Sitzungen im zweiten Schritt. Die Grenze liegt normalerweise bei 300 Sitzungen. (Für Historiker: Vor 2017 waren drei Schritte notwendig: Anträge bis 160, dann bis 240 und dann bis 300 Stunden.) Siehe Psychotherapierichtlinie 2021 des G-BA (PDF)

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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.3.2017
Aktualisiert am 30.12.2023

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