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Aktuelle Seite: Startseite / Psychotherapie / Wieviele Psychotherapie-Anträge lehnt die Krankenkasse ab?

Wieviele Psychotherapie-Anträge lehnt die Krankenkasse ab?

28.02.2017 von Dunja Voos 2 Kommentare

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, stellt der Psychotherapeut einen Antrag bei der Krankenkasse. (Hat der Psychotherapeut nur eine Privatpraxis, dann stellt zunächst der Patient den Antrag auf Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse. Das nennt sich „Kostenerstattungsverfahren“. Der Therapeut reicht dann noch den notwendigen Bericht nach.) Der „Vertrags-Psychotherapeut“ (also ein Psychotherapeut, der einen „Kassensitz“ hat) legt einen Bericht über den Patienten in einen Extra-Umschlag, der an den Gutachter geht.

Der Gutachter entscheidet

Der Gutachter entscheidet dann, ob die Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie übernimmt oder nicht. (Bei dem Kostenerstattungsverfahren legt der Therapeut den Patientenbericht in einen neutralen Umschlag. Dieser Bericht geht dann an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, MdK). Der Psychotherapeut Ingo Jungclaussen schreibt auf seiner Website www.pro-bericht.de, dass im Jahr 2011 etwa 4% aller Anträge auf tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie abgelehnt wurden.

„Die Kasse entscheidet anschließend auf Basis des Antrags und des übermittelten Gutachtenergebnisses über die Leistungspflicht. Die Ablehnungsquote beträgt bei der Verhaltenstherapie ca. 3%, bei der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie ca. 4% (Gutachterstatistik der KBV für 2011, Schreiben der KBV vom 26.5.2012). Quelle: Thesen zur ambulanten Psychotherapie, eine Broschüre der Techniker Krankenkasse, gefunden auf der Website der Psychotherapeutenkammer Bremen, http://www2.pk-hb.de/uploads/tk_thesen_zur_psychotherapie.pdf

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Kategorie: Psychotherapie

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Dunja Voos meint

    18.05.2017 um 16:33

    Liebe Frau Rosenbaum, in Deutschland arbeiten die Krankenkassen mit Psychotherapie-Gutachtern zusammen, die die Kostenübernahme der Psychotherapie befürworten oder nicht befürworten. Psychotherapeuten, die Gutachter werden wollen, können sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dafür bewerben. Die KBV ernennt geeignete Therapeuten daraufhin zum Gutachter (siehe: Wie wird man Psychotherapie-Gutachter für die Krankenkasse?). Wenn der Kassen-Patient einen Psychotherapeuten aufsucht, dann kann er zwei bis maximal vier Probatorische Sitzungen (Probesitzungen) in Anspruch nehmen. Diese Sitzungen werden von den Krankenkassen sozusagen „automatisch“ bezahlt. Auch Kurzzeittherapien (KZT 1 und 2, je 12 Sitzungen à 50 Minuten) werden von den Kassen in der Regel gezahlt. Möchte der Patient eine Langzeittherapie in Anspruch nehmen, schreibt der Psychotherapeut einen Bericht an die Krankenkasse, wo er zum Gutachter weitergeleitet wird. Nach einigen Wochen erfahren Patient und Therapeut dann, ob die Kosten für die Langzeittherapie übernommen werden.

  2. Lisa Rosenbaum meint

    18.05.2017 um 14:07

    Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ein Freund möchte zur Psychotherapie, doch möchte mir den Grund dafür nicht nennen. Er bat mich drum, sich nach den Kosten und Vorgehensweisen zu erkundigen. Nun, der Gutachter entscheidet, ob die Kosten der Psychotherapie von Krankenkasse übernommen werden? Von welchem Gutachter spricht man dabei?

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