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Aktuelle Seite: Startseite / Ärzte / Kostenerstattung: „Weisen Sie nach, dass drei Kassentherapeuten keinen Platz haben.“

Kostenerstattung: „Weisen Sie nach, dass drei Kassentherapeuten keinen Platz haben.“

16.09.2016 von Dunja Voos Kommentar verfassen

chamilieAuch Kassenpatienten können eine Psychotherapie bei einem „Nicht-Kassen-Psychotherapeuten“ machen, wenn sie nachweisen können, dass sie bei mindestens drei Kassen-Therapeuten keinen Platz bekommen konnten. Die Psychotherapie in der Privatpraxis ist somit häufig auch für Kassenpatienten möglich. Auf dem Land gibt es häufig weniger Psychotherapeuten als in der Stadt. Manchmal rufen Patienten in einer Privatpraxis an, weil sie in ihrer Nähe keinen Kassentherapeuten haben oder weil ihnen der Psychotherapeut der Privatpraxis sympathisch und kompetent erscheint. Dann kommt es zu einer verwunderlichen bürokratischen Aktion: Der Patient muss nachweisen, dass er bei mindestens drei Kassen-Therapeuten angerufen hat und dort in absehbarer Zeit keinen Therapieplatz angeboten bekommt. (Text & Bild: © Dunja Voos)

Telefonklingeln für nichts

Zur Zeit diskutieren Politiker, ob Psychotherapeuten nicht verpflichtet werden sollten, Telefonsprechstunden anzubieten. Oft liefe nur der Anrufbeantworter und der Therapeut rufe nicht zurück. Das liegt unter anderem daran, dass die Psychotherapeuten überlastet sind. Das Telefon klingelt häufig, doch der Therapeut kann keine weiteren Patienten aufnehmen. Wenn nun noch die Patienten, die zu einem Privat-Therapeuten gehen wollen, bei drei Therapeuten anrufen sollen, um auf ihrer Liste notieren zu können, dass der Therapeut keinen Platz hat, werden unnötige Telefonate fabriziert. Niemandem ist damit geholfen. Manche Patienten tragen irgendwelche Adressen ein. Manche Patienten sind psychisch zu schwach, um diesen Aufwand zu betreiben. Kann man diese Regelung nicht einfach fallen lassen? Therapeuten und Patienten würden „Danke“ sagen.

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Kategorie: Ärzte, Begriffe, Psychotherapie, Psychotherapiepraxis Stichworte: Psychotherapie

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