Ärztekammerbeitrag – bei Niedergelassenen zählt das Netto-Einkommen

Jährlich erhalten Ärzte von der Ärztekammer ein Formular, auf dem sie sich selbst in eine Einkommensstufe einordnen müssen. Was hat der Arzt in einem Jahr verdient? Danach wird der Ärztekammerbeitrag für das laufende Jahr berechnet. Wichtig: Bei Niedergelassenen gelten die Netto-Einnahmen, NICHT die Brutto-Einnahmen. Im Zweifel kann der Arzt das Beitragsformular dem Steuerberater geben – er kümmert sich dann um die Einstufung.

2 thoughts on “Ärztekammerbeitrag – bei Niedergelassenen zählt das Netto-Einkommen

  1. Dunja Voos sagt:

    Lieber Martin,
    herzlichen Dank für die Richtigstellung!
    Dunja Voos

  2. Martin sagt:

    Das muss man präzisieren! Angestellte Ärzte müssen tatsächlich das BRUTTOeinkommen angeben, abzüglich Werbungskosten.

    „Niedergelassene Ärzte tragen den Gewinn aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben), angestellte und beamtete Ärzte den Bruttoarbeitslohn incl. der Vergütungen für Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst usw. sowie Nebeneinnahmen aus ärztlicher Tätigkeit abzüglich Werbungskosten ein.“

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