Ärztekammerbeitrag – bei Niedergelassenen zählt das Netto-Einkommen

Jährlich erhalten Ärzte von der Ärztekammer ein Formular, auf dem sie sich selbst in eine Einkommensstufe einordnen müssen. Was hat der Arzt in einem Jahr verdient? Danach wird der Ärztekammerbeitrag für das laufende Jahr berechnet. Wichtig: Bei Niedergelassenen gelten die Netto-Einnahmen, NICHT die Brutto-Einnahmen. Im Zweifel kann der Arzt das Beitragsformular dem Steuerberater geben – er kümmert sich dann um die Einstufung.