Wie nimmt man einen Patienten auf, wenn man sich als Arzt in der Ausbildung zum Psychotherapeuten befindet? Hier ein Beispiel einer Ärztin, die die Psychotherapie-Weiterbildung an einem Ausbildungs-Institut macht.
Schritt 1: Patient ruft in der eigenen Praxis an
Angehender Psychotherapeut: „Guten Tag, ich muss Sie darauf hinweisen, dass ich mich noch in der Ausbildung befinde. Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir gerne einen Termin ausmachen.“
Schritt 2: Patient kommt das erste Mal. Das zweite Mal. Das dritte Mal. Innerhalb der ersten zwei bis drei Gespräche, können Patient und Ärztin herausfinden, ob sie zusammenarbeiten möchten. Für die ersten fünf Besuche kann die Ärztin die EBM-Nummer 35150 (probatorische Sitzung, tiefenpsychologisch fundierte/analytische Psychotherapie) notieren. Das Honorar für die probatorischen Sitzungen ist der angehenden Therapeutin garantiert – auch, wenn der eigentliche Psychotherapieantrag abgelehnt werden sollte.
Schritt 3: Bericht schreiben, Antrag stellen
Die Ärztin schreibt den Bericht für den Gutachter. Dieser Bericht gehört zum Psychotherapieantrag. Ein Antrag auf eine Langzeittherapie sollte 3 Seiten lang sein, ein Antrag auf eine Kurzzeittherapie 1,5 Seiten.
Schritt 4: Zum Supervisor gehen Mit dem Bericht geht man Supervisor. Ist er in Ordnung, unterschreibt der Supervisor ihn. Außerdem muss der Supervisor das Formblatt „PTV2“ unterschreiben.
Schitt 5: Den Brief für das Institut fertigmachen. Zu Hause bastelt man dann sein kleines Kunstwerk. Man braucht: Einen großen Umschlag (z.B. DinB4 = 250*353mm), der an das Institut adressiert ist. Hinein kommt ein kleinerer frankierter Umschlag (z.B. DinC4 = 229*324mm) mit der Adresse der Krankenkasse des Patienten.
- In diesen Krankenkassen-Umschlag legt man die Formblätter PTV1 (Antrag des Versicherten), PTV2 (Antrag des Therapeuten) sowie den roten Briefumschlag an den Gutachter (dieser enthält den Patientenbericht).
- Hinzu kommen noch zwei frankierte normale Rückumschläge, damit die Ärztin die Kostenzusage der Krankenkasse und die Nachricht des Gutachters erhalten kann.
- Das Instituts-Sekretariat der Beispiel-Ärztin benötigt auch noch ein internes Datenblatt mit den Adressdaten der Ärztin und des Supervisors.
- Schließlich fügt man noch einen vom Patienten unterschriebenen Behandlungsvertrag zu (im Falle der Ärztin gibt es einen Vordruck im Ausbildungsinstitut).
Fortsetzung folgt.
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