Ärzte sind Pflichtmitglied im Ärzteversorgungswerk. Das Ärzteversorgungswerk ist die Rentenversicherung der Ärzte. Auch wenn Ärzte ausschließlich als Medizinjournalisten arbeiten, können sie im Ärzteverorgungswerk bleiben. Sie müssen dann nicht auch noch bei der Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert sein (siehe mediafon, 9.10.2011: KSK darf nicht zur Doppelversicherung führen). Wie sich der Arzt kranken- und pflegeversichert, ist seine Sache. Arbeitet er jedoch als selbstständiger Medizinjournalist, so ist er über die KSK kranken- und pflegeversichert (Versicherungspflicht).