Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), setzt sich zusammen aus der Selbstverwaltung der Ärzte und Zahnärzte, der Krankenhäuser und Krankenkassen. Er ist das oberste Beschlussgremium in Sachen Gesundheitspolitik. Der G-BA erstellt Richtlinien, in denen festgelegt wird, welche Therapien von den Krankenkassen gezahlt werden und welche nicht. Dabei richtet er sich nach dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Am 24.4.2008 hat der G-BA beispielsweise entschieden, dass die Kosten für die Gesprächspsychotherapie nicht von den Krankenkassen übernommen werden können, weil der Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen sei.
Wolf meint
Ob die Psychotherapeutenkammer ihren Mitgliedern wirklich einen Gefallen tat mit der Bewirkung der Beanstandung des alten Beschlusses durch das Ministerium darf bezweifelt werden, denn:
aus der Presseerklärung des G-BA vom 25.04.08:
«Um dem Einwand zu begegnen, dass die bereits in der GKV befindlichen Verfahren bisher nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft wurden, hat der G-BA deshalb seine Absicht bekräftigt, auch diese – nämlich die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie – seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend zu überprüfen.»
Wolf meint
Die dort gegebenen Antworten stimmen schon, jedenfalls wenn man sich ganz streng auf die Fragen konzentriert. Viel zweifelhafter sind allerdings oft die Fragen. Und das wundert nur, wenn man außer acht lässt, wer dort das Sagen hat: Ärzte gegen Krankenkassen, höchst abwechslungsreich auch mal umgekehrt. Die Auswirkungen der Konzentration auf den einen Spitzenverband Bund als alleinigen Vertreter der Kostenträger (eigentlich sind das die Versicherten) werden mit Spannung erwartet. Ab 01.07. sitzt dort die Macht der Kassen einstimmig der Vielzahl der Leistungserbringer gegenüber. Wenn die sich dann nicht einigen können (und wer sie kennt kann es sich wirklich nicht vorstellen) werden sie neue Erfahrungen machen.