Der Arzt, der einen Patienten behandelt, erhält sein Geld nicht direkt vom Patienten, sondern – über Umwege – von der Versicherung des Patienten. Die meisten Patienten sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Wieviel Geld die Ärzte für eine Leistung, zum Beispiel für eine Ultraschalluntersuchung, erhalten, ist in einer Liste namens “Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)” festgelegt. Bei Privatpatienten ist das anders. Behandelt ein Arzt einen Patienten, der bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, erhält der Arzt sein Geld von der privaten Krankenversicherung (PKV). Die privaten Krankenversicherungen haben eine eigene “Preisliste”. Diese “Preisliste” der Privatversicherungen heißt “Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ)“. (Text: © Dunja Voos, Bild: © Uschi Dreiucker, Pixelio) [Weiterlesen...]
GoÄ – Gebührenordnung der Ärzte
“Preisliste” für Privatversicherte
Was verdient ein Arzt/Psychoanalytiker? oder:
Was kostet eine Psychoanalyse-Stunde?
Das Honorar für Ärzte richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wenn der Arzt einen “Kassenpatienten” behandelt (also einen Patienten, der in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist). Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gibt es EBM-Listen für die einzelnen Fachärzte (Arztgruppen-EBM). Darin sind die einzelnen Leistungen, also Untersuchungen und Behandlungen, aufgeführt. Zu jeder Leistung gehört eine Punktzahl. Eine aufwendige Behandlung ist mehr Punkte wert als eine weniger aufwendige Behandlung. (Text: © Dunja Voos, Bild: © aka, Pixelio) [Weiterlesen...]



