E-Mail-Beratung
Sie leiden unter Angst- und Panikattacken und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Ihre Zwänge oder Ihre gedrückte Stimmung belasten Sie, doch Sie sind noch auf der Suche nach der passenden Hilfe? Sie haben ein Schreibaby und sind allein damit? Sie haben Fragen zur Erziehung Ihres Kindes oder zu ADHS? Sie überlegen eine Psychotherapie bzw. Psychoanalyse zu beginnen und wollen sich informieren? Sie verstehen Ihren Arztbrief nicht oder sind verwirrt, weil Sie vom Psychiater und vom Psychologen verschiedene Diagnosen erhalten haben?
Dann stellen Sie mir Ihre Fragen per E-Mail. Ich biete Ihnen eine unabhängige Stellungnahme.
Die Beratung kostet 30 € pro E-Mail (25,21 € + 4,79 € MWSt).
Ich liefere Ihnen Ideen dazu, wie Ihre Schwierigkeiten möglicherweise zustande kommen und nenne Ihnen auf Wunsch Ärzte, Psychologen oder Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe.
Stellen Sie mir einfach Ihre Frage: voos@medizin-im-text.de.
Ich bemühe mich, noch am selben Tag zu antworten.
Bitte zahlen Sie erst, wenn Sie meine Antwortmail erhalten haben.
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Übrigens: Ich biete auch telefonische Beratung an.
Für Eltern von Schreibabys: Wenn Sie in der Umgebung von Düsseldorf und Köln wohnen, biete ich auch Hausbesuche an (siehe Schreibabyberatung).
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Hinweis: Den Besuch eines Arztes oder Psychologen kann die Beratung nicht ersetzen.
Es handelt sich bei meiner E-Mail-Beratung ausdrücklich nicht um eine individuelle ärztliche Beratung, sondern vielmehr um “Lebenshilfe” und individuelle Informationsvermittlung.
Die Ärztekammer Nordrhein schreibt zur E-Mail-Beratung durch Ärzte:
“Ärztliche Beratungshotlines im Internet begegnen dann keinen berufsrechtlichen Bedenken, wenn es sich lediglich um eine allgemeine ärztliche Beratung handelt. Die Weitergabe abstrakter Informationen (allgemeine Auskünfte über Therapiekonzepte, Medikamente, stationäre und ambulante Versorgung, Auswahl möglicher Behandler, Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen) über Kommunikationsmedizin/Computerkommunikationsnetze ist berufsrechtlich grundsätzlich zulässig.
Unzulässig ist dagegen die individuelle ärztliche Beratung von Patieninnen und Patienten im Internet. Ferner ist die sogenannte Fernbehandlung im Internet verboten. Gemäß § 7 Abs. 3 Berufsordnung (BO) für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte darf die Ärztin/der Arzt indivudielle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien und Computerkommunikationsnetze durchführen.”
(Schreiben vom 31.05.2010)
(Text: © Dunja Voos, Bild: © Rainer Sturm, PIXELIO)





