Antragsschritte Psychotherapie bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Psychotherapien werden bei den gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Kontingenten beantragt: z.B. 2-4 Sitzungen Probatorik, Kurzzeittherapie (KZT) I: 12 Sitzungen, KZT II: 12 Sitzungen, tiefenpsychologische Langzeittherapie: 60 Stunden im ersten Schritt, bis 100 Stunden im zweiten Schritt. Psychoanalytische Therapie: 160 Stunden im ersten Schritt, bis 300 Stunden im zweiten Schritt. Bei privaten Krankenkassen gibt es diese Staffelungen meistens nicht: Dort beantragt man die Anzahl von Stunden, die nach eigener Einschätzung notwendig sind.

Viele private Krankenkassen finanzieren nur 20 Sitzungen Psychotherapie pro Jahr – es kommt jedoch darauf an, welchen Vertrag der Patient mit der Privaten Krankenkasse abgeschlossen hat. Am besten ist es, wenn sich der Patient mit seiner Privaten Krankenkasse in Verbindung setzt.

Verwandte Artikel in diesem Blog:

Dieser Beitrag wurde erstmals verfasst am 11.7.2017
Aktualisiert am 7.11.2018

Schreibe einen Kommentar