21.05.2013.

ADHS-Diagnosekriterien nach DSM-IV

Um ein Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) festzustellen, sollen sich Ärzte und Psychologen nach den offiziellen Leitlinien ärztlicher Gesellschaften an zwei Klassifikationssystemen orientieren: Zum einen gibt es die ADHS-Diagnosekriterien nach ICD-10, zum anderen die Kriterien nach dem DSM-IV (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders). (Text: Dunja Voos. Bild: © Birgit H., Pixelio)

ADHS wird im DSM-IV als Nummer “314″ verschlüsselt.
Nach dem DSM-IV unterteilt man ADHS in vier Untertypen:

• vorwiegend hyperaktiv-impulsiver Typ
• vorwiegend unaufmerksamer Typ (ADS = Aufmerksamkeitsdefizit-Störung)
• kombinierter Typ
• ADHS, nicht näher bezeichnet

Die Diagnosekriterien nach DSM-IV finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.3161.3163.3164#_ftn3

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