21.05.2013.

Approbation

Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis zur Ausübung eines akademischen Heilberufs. Ärzte und psychologische Psychotherapeuten müssen approbiert sein, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Sie beantragen ihre Approbation bei der Landesbehörde des Bundeslandes, in dem sie ihre Abschlussprüfung bestanden haben (Beispielantrag für Ärzte und Beispielantrag für psychologische Psychotherapeuten).

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